Sprechzeiten, Honorar

Wer trägt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzliche Krankenversicherungen:
Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Probatorik und die Psychotherapie.
Dabei gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (EBM).

Wichtig: Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zu jedem Quartalsbeginn Ihre Krankenkassenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Private Krankenversicherungen:
Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Psychotherapie.
Für die Honorarberechnung gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei den privaten Versicherungen und anderen Kostenträgern kann es sinnvoll sein, sich vor Behandlungsbeginn zu informieren, welche Kosten übernommen werden. Einige Versicherungen und Beihilfestellen halten eigene Antragsformulare für Psychotherapie bereit. Bitte fordern Sie diese gegebenenfalls an.

Selbstzahler:
Für Selbstzahler bieten wir Blöcke von 6 Sitzungen an, um einen kontinuierlichen Therapieverlauf zu gewährleisten und regelmäßige Termine einplanen zu können. Die Sitzungsblöcke können um Einzelsitzungen ergänzt werden.

SPRECHZEITEN:
Eine erstmalige Terminvergabe erfolgt am besten per eMail.

Aktuell erreichen Sie uns persönlich in unserer telefonischen Sprechstunde Dienstag von 9.00 – 10.40 Uhr, ab 1.4.2024 Donnerstag von 9.00 – 10.40 Uhr.